ACHTUNG: 5. und 6. Semester
Heute haben die Studenten des 5. und 6. Semesters eine Mail des Studiendekanates bezüglich der Überbelegung dieser bekommen. Wir waren für euch heute schon im Studiendekanat um die Ursachen für das Problem herauszufinden.
Vorab eine Bitte an alle: Schreibt nicht alle eine Mail an das Studiendekanat, weil die Verantwortlichen sonst erst eure Mails beantworten anstatt daran zu arbeiten es doch noch allen möglich zu machen.
Nun zur Erklärung der Problematik. Es gibt die Kapazitätsverordnung des Landes NRW, welche die Grundlage für die Berechnung der Anzahl der Studienplätze im ersten und zweiten Studienabschnitt ist. In Bonn haben wir in der Vorklinik eine Kapazität von 260 und in der Klinik pro Semester 92, also insgesamt etwa 200 pro Jahr. Das macht eine Differenz von 60 Plätzen. Zusätzlich schreibt das Land vor, dass alle Studienplätze, die durch einen Studienabruch oder eine verlängerte Vorklinik (mehr als 4 Semester), nachbesetzt werden. Dadurch entsteht in der Klinik ein großer Überschuss. Diesen Überschuss hat das Studiendekanat in den vergangenen Jahren unter großen Mühen immer erfolgreich verteilt, so dass bisher niemand aussetzen musste. Nur jetzt ist der Überschuss so groß, dass dies eventuell nicht funktioniert. Wir als Fachschaft werden dieses Thema bei den nächsten Gelegenheiten wieder ansprechen. Leider ist die Kapazitätsverordnung ein Gesetz, welches wir auf die Schnelle nicht ändern können. Auch können wir die Klinikkapazitäten nicht aufstocken oder die Vorklinikkapazitäten verringern. Beides wäre mit enormen Kosten verbunden.
Wir können euren Unmut über diese Situation gut nachvollziehen (Wir sind ja auch betroffen), allerdings sind dem Studiendekanat die Hände gebunden, da es sich an die Kapazitätsverordnung und die Approbationsordnung (schreibt Gruppengrößen und Unterrichtsarten vor) halten muss. Das Studiendekanat wird alles versuchen (mehr Planungsgruppen, etc.) um dieses drohende Szenario abzuwenden. Dafür benötigt es aber ein wenig Zeit.
Zur rechtlichen Situation ist leider zu sagen, dass es rechtens wäre, wenn jemand aus studientechnischen Gründen aussetzen muss. Leider können wir euch zu den Umständen zur finanziellen Unterstützung (BAföG) noch nichts sagen, aber wir werden mit dem BAföG-Amt in Kontakt treten um euch mehr Informationen zukommen zulassen. Alle anderen, die nicht gefördert werden, müssen sich leider selbst um die Finanzierung kümmern. Es gibt auch keine rechtliche Möglichkeit das Geld einzuklagen.
Zum Abschluss möchten wir euch noch bitten, dass ihr euch mit euren Problemen an uns wendet, damit wir als Vermittler auftreten können.