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Unbedenklichkeitserkläreng für den klinischen Studienabschnitt

Unbedenklichkeitserkläreng für den klinischen Studienabschnitt

Wichtig:

Alle Studierenden, die im August 2013 das Physikum ablegen und den Klinischen Studienabschnitt zum Wintersemester 2013 beginnen, benötigen nach einem ministeriellen Erlass den schriftlichen Nachweis ihrer fehlenden Infektiosität. Darüber hinaus sollten vor Beginn der klinischen Semester fehlende oder nicht ausreichende Schutzimpfungen nach Gefährdungsbeurteilung und den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zeitnah durchgeführt werden.

Spätestens bis zum 30.09.2013 müssen die Unbedenklichkeits-Bescheinigungen beim Studiendekanat vorliegen.

Mehr Info

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Wir bitten daher alle Studierenden, die im Wintersemester 2013 das Klinische Studium in Bonn beginnen, sich von Montag-Freitag in der Zeit von 9-11 Uhr im Betriebsärztlichen Dienst der Universität am Venusberg zur Blutentnahme vorzustellen. ( Sigmund-Freud-Str. 25, Nähe Augenklinik, Haus 371) Damit die Bescheinigung rechtzeitig erstellt werden kann, müssten Sie bis spätestens zum 15.09.2013 bei uns vorstellig geworden sein. Sie erreichen uns mit den Linien 600 und 601 (Ausstieg: Klinikum Nord).
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