fsmedizinbonn@gmail.com

Unbedenklichkeitserklärung für den klinischen Studienabschnitt

Unbedenklichkeitserklärung für den klinischen Studienabschnitt

[message_box title=“Achtung!!“ color=“red“]Alle Studierenden, die im März 2013 das Physikum ablegen und den Klinischen Studienabschnitt zum Sommersemester 2013 beginnen, benötigen nach einem ministeriellen Erlass den schriftlichen Nachweis ihrer fehlenden Infektiosität.[/message_box]

„Spätestens bis zum 15.3.2013 müssen die Unbedenklichkeits-Bescheinigungen beim Studiendekanat vorliegen.“

Mehr Infos in dieser PDF.