Unbedenklichkeitserklärung für den klinischen Studienabschnitt
[message_box title=“Achtung!!“ color=“red“]Alle Studierenden, die im März 2013 das Physikum ablegen und den Klinischen Studienabschnitt zum Sommersemester 2013 beginnen, benötigen nach einem ministeriellen Erlass den schriftlichen Nachweis ihrer fehlenden Infektiosität.[/message_box]
„Spätestens bis zum 15.3.2013 müssen die Unbedenklichkeits-Bescheinigungen beim Studiendekanat vorliegen.“
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