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Unbedenklichkeitserklärung für Physikanten

Unbedenklichkeitserklärung für Physikanten

Wichtig:

Alle Studierenden, die im Frühjahr 2014 das Physikum ablegen und den Klinischen Studienabschnitt zum Sommersemester 2014 beginnen, benötigen nach einem ministeriellen Erlass den schriftlichen Nachweis ihrer fehlenden Infektiosität. Darüber hinaus sollten vor Beginn der klinischen Semester fehlende oder nicht ausreichende Schutzimpfungen nach Gefährdungsbeurteilung und den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zeitnah durchgeführt werden. Spätestens bis zum 07.04.2014 müssen die Unbedenklichkeitsbescheinigungen beim Studiendekanat (Frau Ryffel) vorliegen.

Wir bitten daher alle Studierenden, die im Wintersemester 2014 das Klinische Studium in Bonn beginnen, sich ab sofort von Montag – Freitag in der Zeit von 9 – 11 Uhr im Betriebsärztlichen Dienst der Universität am Venusberg zur Blutentnahme vorzustellen (Sigmund-Freud-Str. 25, Nähe Augenklinik, Haus 371).

Damit die Bescheinigung rechtzeitig erstellt werden kann, müssten Sie bis spätestens zum 15.03.2014 bei uns vorstellig geworden sein. Sie erreichen uns mit den Linien 600 und 601 (Ausstieg Klinikum Nord).

Diese Untersuchung und falls nötig die Durchführung von Schutzimpfungen sind für Sie kostenlos. Bitte bringen Sie bei Ihrer Vorstellung unbedingt Ihren Personalausweis, Studentenausweis und Impfausweis mit.

Sollte Sie bis zum Physikum nicht mehr nach Bonn kommen können oder die Blutuntersuchungen und Impfungen durch einen anderen Arzt/Ärztin vornehmen lassen wollen, lassen Sie bitte folgende Blutuntersuchungen durchführen bzw. Informationen dokumentieren:
1. anti-HBc – Antikörper
2. anti-HBs – Antikörper
3. anti-HCV- Antikörper
4. Datum der letzten Hepatitis B-Impfung

Bitte legen Sie uns dann diese Ergebnisse persönlich mit Ihrem Studentenausweis, Personalausweis und Impfausweis bis spätestens zum 15.03.2014 vor.

Wir stellen Ihnen dann umgehend die Bescheinigung für das Studiendekanat aus.
Informationen für Studierende der Humanmedizin Beachten Sie, dass die Untersuchungen bzw. Impfungen außerhalb des Betriebsärztlichen Dienstes kostenpflichtig sind.