Anlaufstellen bei sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an der Uni Bonn
Formelles Beschwerdeverfahren an der Uni Bonn (festgehalten in §6 der Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt:
- (mündliche oder schriftliche) Einreichung einer Beschwerde bei der Verwaltungsstelle Diskriminierungsstelle
o Simone Abresch (abresch@verwaltung.uni-bonn.de)
o Susanne Rettinger (rettinger@verwaltung.uni-bonn.de) - Beratung der betroffenen Person
- Prüfung der Beschwerde (Gespräch mit beschuldigter Person, eventuellen Zeug*innen, Beweismittel, Planung von eventuellen Maßnahmen)
- Einschätzung des weiterfolgenden Verfahrens (ob/welche Maßnahmen soll durchgeführt werden, Mitteilung des*der Vorgesetzten der beschuldigten Person)
- Dokumentation des gesamten Verfahrens durch die Verwaltungsstelle Diskriminierungsschutz
→ Anmerkung: Dies zeigt den offiziellen Weg einer Beschwerde an der Uni Bonn. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Verwaltungsstelle die erste Anlaufstelle sein muss oder, dass dieser offizielle Weg für jede Person der richtige ist. Außerdem verspricht auch ein offizieller Weg leider nicht automatisch einen Erfolg. Die Strukturen der Universität sind teilweise sehr langwierig. Ebenfalls möchten nicht alle betroffenen Menschen, dass die übergriffige Person im Falle einer Beschwerde ihren Namen erfährt oder weiß, dass über den Vorfall gesprochen wird (bspw. im Falle eines Abhängigkeitsverhältnisses wie bei der Promotion oder Prüfung/Benotung).
Weitere zentrale Anlaufstellen an der Uni Bonn für eine vertrauliche Erstberatung:
- Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Sandra Hanke
gleichstellungsbeauftragte@zgb.uni-bonn.de
0228/737490 - Verwaltungsstelle Diskriminierungsschutz:
Simone Abresch / Susanne Rettinger
Kontakt s. oben
→ Anmerkung: Sowohl die zentrale Gleichstellungsbeauftragte, als auch die Verwaltungsstelle Diskriminierungsschutz stehen für eine vertrauliche Erstberatung zur Verfügung. Das bedeutet, dass nicht sofort (oder auch überhaupt nicht) eine offizielle Beschwerde aufgebeben wird, sondern in einer Beratungsatmosphäre der Vorfall erstmal besprochen und eingeordnet werden kann. Auch können mögliche weitere Schritte besprochen werden.
Möglichkeit der anonymen Meldung – Diskriminierungsmelder:
- Deutsche Version: https://www.gleichstellung.uni-bonn.de/de/angebote-und-beratung/beratungsangebote/diskriminierungsmelder-des-zentralen-gleichstellungsbueros-der-universitaet-bonn
- englische Version: https://www.gleichstellung.uni-bonn.de/en/measures-career-counseling/counseling/notification-form
Dezentrale Anlaufstellen an den Fakultäten/Instituten:
→ Anmerkung: An jeder Fakultät gibt es Fakultätsgleichstellungsbeauftragte. Dieses Amt ist in der Regel ein Ehrenamt, welches neben der eigentlichen Arbeit an der Universität ausgeführt wird. Das kann bedeuten, dass nicht unbedingt eine Beratungsexpertise oder Erfahrung in der Beratung zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt vorliegt. Allerdings stehen die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten in Kontakt mit dem Gleichstellungsbüro und können so selbstverständlich eine erste Anlaufstelle darstellen. Dadurch, dass es sich dabei oft um Professorinnen oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen der eigenen Fakultät handelt, sind diese auch eventuell bereits ‚ein bekanntes Gesicht‘.
- Medizinische Fakultät:
o Dagmar Dilloo: dagmar.dilloo@ukbonn.de 0228/287-33215
Zentrale Ansprechstellen auf studentischer Ebene:
- Referat für FLINTA* und Geschlechtergerechtigkeit (AStA Bonn)/Studentische Beratung für Betroffene von sexualisierter und sexueller Gewalt sowie von Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund des Geschlechts: geschlechtergerechtigkeit@asta.uni-bonn.de +4917670775641