Unbedenklichkeitserkläreng für den klinischen Studienabschnitt
Wichtig: Alle Studierenden, die im August 2013 das Physikum ablegen und den Klinischen Studienabschnitt zum Wintersemester 2013 beginnen, benötigen nach einem ministeriellen Erlass den schriftlichen Nachweis ihrer fehlenden Infektiosität. Darüber hinaus sollten vor Beginn der klinischen Semester fehlende oder nicht ausreichende Schutzimpfungen nach Gefährdungsbeurteilung und den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zeitnah durchgeführt werden. Spätestens bis zum…
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